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Starkregenereignis am 5./6. Juni 2021
Antragstellung für Betroffene auf Soforthilfe des Landes NRW

Starke Regenfälle am 05./06. Juni 2021 führten in Teilen der kreisangehörigen Kommunen Bünde, Enger und Hiddenhausen zu vielen Einsätzen der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen.
Die Folge war, dass viele Betroffene in der folgenden Zeit mit den Aufräum- und Renovierungsarbeiten beschäftigt gewesen sind. In Einzelfällen mussten auch vorübergehend Ausweichquartiere bezogen werden.

Soforthilfe-Richtlinie
Die Landesregierung hat am 11. Januar 2022 beschlossen, das Starkregenereignis am 5./6. Juni 2021 als Ereignis im Sinne der Soforthilfe-Richtlinie anzuerkennen.
Dies bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen Betroffene die Möglichkeit haben, die entstandenen Kosten bzw. einen Teilbetrag erstattet zu bekommen.

Die Zuständigkeit für die gesamte Abwicklung dieses Verfahrens liegt bei der Bezirksregierung Detmold. Dort sind auch die Anträge auf Kostenbeteiligung einzureichen.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist laut Soforthilfe-Richtlinie jedoch, dass gegen solche Ereignisse kein oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich gewesen wäre. Allein der Nichtabschluss einer Elementarversicherung reicht für eine Kostenerstattung nicht aus.
Die Soforthilfe-Richtlinie finden Sie unter www.recht.nrw.de unter der Suchfunktion „Soforthilferichtlinie“

Wie läuft die Antragstellung ab?
Entsprechende Anträge sind bis zum 25. Februar 2022 bei der Bezirksregierung Detmold zu stellen. Nähere Einzelheiten sowie die entsprechenden Anträge finden Sie unter:
www.bezreg-detmold.de unter der Rubrik Soforthilfe Starkregen.

Die Anträge sind per Mail unter der Adresse post22@bezreg-detmold.nrw.de einzureichen.

Sollten Sie für Ihren Einzelfall spezielle Fragen zum Antragsverfahren haben, schicken Sie eine E-Mail unter Angabe Ihres Namens, Adresse und Telefonnummer an die zuvor genannte E-Mail-Adresse. Alternativ werden Rückrufwünsche auch unter 05231 71-2286 entgegengenommen.


10.02.2022 

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