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Denkmalschutz

Die Stadt Bünde ist auch Untere Denkmalbehörde und kümmert sich somit auch um den Denkmalschutz. Dabei geht um bau- und kunsthistorisch besonders bedeutende Kirchen, herrschaftliche Villen oder bäuerliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie um ganz allgemeine Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit wie zum Beispiel bei die Geschichte der Zigarrenindustrie. Zeugen der Geschichte und damit schützenswertes Kulturgut sind z. B. auch gewachsene Stadtbereiche oder Siedlungen, aber auch kleinere Wohn-, Wirtschafts- und Geschäftsgebäude unterschiedlicher Zeitstellungen, Friedhöfe und Grünanlagen sowie Gedenksteine, Mahnmale, historische Grenzsteine oder Fabrikanlagen.


Wichtig für die Erforschung der Siedlungsgeschichte der Stadt und der Lebensumstände seiner Bewohner ist in diesem Zusammenhang auch die archäologische Beobachtung von Baumaßnahmen, die das sogenannte "gewachsene" Erdreich betreffen und der Schutz für bereits bekannte Bodendenkmäler. Einmalig und international bedeutend ist in der Stadt Bünde das Bodendenkmal Doberg, ein "Meeresaquarium in Stein", mit seinen vielen Fossilienfunden (Dobergmuseum). Unsere wichtigsten historischen Kulturgüter sind aussagekräftige Zeugen über die industrielle Entwicklung der Zigarrenindustrie und die Siedlungsentwicklung in unserer Stadt. Diese Dokumente bestimmen den Charakter unserer Stadt und tragen zur Unverwechselbarkeit bei. Sie ermöglichen den Bewohnern die Identifizierung mit "ihrer" Stadt. Ein beeindruckendes Beispiel ist das in jüngster Zeit renovierte und modernisierte Geschäftshaus Wehmstraße 3 und 5.

Die Stadt Bünde als zuständige Untere Denkmalbehörde ist nach dem Denkmalschutzgesetz verpflichtet, "Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen", die nach fachlich fundierter Auffassung der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur oder des LWL-Museums für Archäologie Denkmaleigenschaft besitzen, in die Denkmalliste einzutragen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Nutzungsberechtigten eines zu schützenden Objektes werden vor der Eintragung in die Denkmalliste hierzu angehört. Die Eintragung wird durch den für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ausschuss, nach Abwägung der bei der Anhörung vorgebrachten Einwände der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten, beraten und vom Rat der Stadt Bünde beschlossen.
Veränderungen an Baudenkmälern, auch solche, für die keine Baugenehmigung erforderlich sind, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Sachgebiete -Bauaufsicht- und -Bauverwaltung-.
Auch bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines Baudenkmals, zum Beispiel der Neubau eines Wohnhauses, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Es ist sinnvoll vor Beantragung von Umbaumaßnahmen an Denkmälern oder Neubauprojekten im Sichtbereich von Denkmälern die Wünsche mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bünde zu besprechen, damit mögliche denkmalrelevante Auflagen in die Planung einbezogen werden können.

Kontakt

Stadt Bünde -Bauordnungsamt/ Untere Denkmalbehörde
Bahnhofstraße 13+15
32257 Bünde
Telefon: 05223 161-271
Herr Büker
Telefon: 05223 161-257
Fax: 05223 1616-257
E-Mail oder Kontaktformular

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