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Steuern und Abgaben

Steuern

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Gewerbesteuer

   

Grundsteuer A und B (Hebesatz)

Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 259 %
Hebesatz der Grundsteuer B: 501 %

...weitere Informationen

   

Hundesteuer und mehr

Serviceportal Bünde: Anmeldung der Hundesteuer

HierHier finden Sie alle Informationen zu den Dienstleistungen der Stadt Bünde.

   

Vergnügungssteuersatzung

Die Festsetzung der Vergnügungssteuer richtet sich nach der Vergnügungssteuersatzung.

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Bünde veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):
1. Tanzveranstaltungen;
2. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
3. Vorführungen mit pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen
4. Ausspielungen von Geld oder Gegenstämdem im Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
5. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die aufgrund ihres Aufstellortes zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden können.

Vergnügungssteuersatzung

Vergnügungssteuererklärung



Gebühren

   

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallsäcke zur Entsorgung von Reststoffen = 3,95 € je Abfallsack

Entsorgung von Elektrogeräten = 7,95 je Stück

Entsorgung von Sperrgut
1 Einzelstück oder 1 Gebinde bis maximal 25 kg = 6,50 €
1 Einzelstück oder 1 Gebinde bis maximal 50 kg = 13,00 €
1 Einzelstück über 50 kg = 26,00 €
   

Niederschlagswassergebühr

Bei angeschlossenen Grundstücksflächen bis 1000 qm für jeweils angefangene 25 qm ab 01.01.2023 - 15,50 EUR jährlich

Bei angeschlossenen Grundstücksflächen über 1000 qm je qm ab 01.01.2023 – 0,62 EUR

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Kommunalbetriebe Bünde (AöR)

   

Schmutzwassergebühr

   

Straßenreinigungsgebühr

Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich je Meter Berechnungseinheit
a) für Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen (Fahrbahn) 0,58 €
b) für Straßen, die vorwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen (Fahrbahn) 0,58 €
c) für Straßen, die überwiegend dem Fußgängerverkehr gewidmet sind -Fußgängerzonen- (Fahrbahn und Gehweg) 6,09 €

Für die Winterwartung wird keine besondere Gebühr erhoben.

Satzung der Stadt Bünde über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigungg

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