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Wohnen, Bauen
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Anliegerbeiträge

Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für den erstmaligen Ausbau von Erschließungsanlagen erhoben.

Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge werden immer dann erhoben, wenn eine vorhandene Straße erneuert oder verbessert wird. Sie sind rechtlich abzugrenzen von den Erschließungsbeiträgen, die beim erstmaligen Ausbau anfallen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) vom 03.05.2022 erlassen. Diese Richtlinie tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Nach dieser Richtlinie übernimmt das Land NRW zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in NRW, die von den Beitragspflichtigen zu erheben sind, so dass eine Entlastung der Beitragspflichtigen bewirkt wird. Eine Förderung (Beantragung durch die Stadt Bünde) wird für den abschließend ermittelten, feststehenden umlagefähigen Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme gewährt, was eine Reduzierung der von Beitragspflichtigen aufgrund von Beitragsbescheiden zu tragenden Straßenausbaubeiträge auf null Euro zur Folge hat. Ein Rechtsanspruch auf Förderung der beitragsfähigen Baumaßnahme besteht nicht.

Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge werden einmalig für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation erhoben als Investitionskostenausgleich für die gesamte Abwasseranlage einschließlich Neben- und Hauptsammlern, Pumpwerken und Kläranlagen.

Kontakt

Frau Schumacher
Telefon: 05223 161-341
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Wobker
Telefon: 05223 161-266
E-Mail oder Kontaktformular

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