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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.buende.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Bünde.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Internetangebot der Stadt Bünde ist darauf ausgerichtet, dass die Informationen für möglichst viele Menschen zugänglich sind. Dabei steht der barrierearme Zugang zu den Informationen und damit eine erhöhte Nutzerfreundlichkeit im Mittelpunkt. Auf dem Weg zu einem barrierefreien Webauftritt konnten bisher sicherlich nicht alle Barrieren aus dem Weg geräumt werden. Der Auftritt ist im responsive Webdesign gestaltet. Seiten und Inhalte können Sie über die Kombination der Taste Steuerung [strg] und dem Bewegen des Mausrads vergrößern oder verkleinern. Über die Tastenkombination Steuerung [strg] und null [0] können Sie wieder die ursprüngliche Schriftgröße einstellen. Den Kontrast können Sie über die Systemesteuerung Ihres Rechners oder das Menü Einstellungen Ihres mobilen Endgerätes verändern. Die Stadt Bünde bietet für die Webseite, für Dokumente und Formulare eine Vorlesefunktion an.

Geplante barrierefreie Inhalte
Die Stadt Bünde plant zur Erreichung der Barrierefreiheit diese Maßnahmen:
Für 2021 ist angedacht, Webseiten mit relevanten Themen in Leichte Sprache sowie Gebärdensprache zu übersetzen.

Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.07.2020 erstellt.

Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barrieren melden“ an.

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie können sie über folgenden Kontakt erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen finden Sie bei der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.


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