Das Altlastenkataster
Die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten wird in Nordrhein-Westfalen durch das Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BbodSchV) und das Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG NW) geregelt.
Die Führung des Altlastenkatasters ist Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde und damit des Kreises Herford. Das Kataster hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird ständig fortgeschrieben.
Wenn Sie Fragen zu den Bünder Altlasten haben oder einen Auszug für Ihr Grundstück benötigen, können Sie sich an die Kommunalbetriebe Bünde wenden: