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Lärmaktionsplan

Im Jahr 2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Integriert wurde sie in das Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (BImSchG) als § 47 a bis 47 f Lärmminderungspläne. Wesentliche Aufgabe der Aktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, um unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegenzuwirken.


Stufe 1:

Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung aus dem Jahr 2007 aus der 1. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie, brauchte die Stadt Bünde keinen Lärmaktionsplan aufzustellen.


Stufe 2:

In der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie waren unter anderem die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bis September 2012 kartiert worden. Bünde war danach vom Umgebungslärm durch die Hauptverkehrsstraßen BAB A 30, L 557, L 546, L 545 und L 775 betroffen.

Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken im Rahmen der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wurde vom Eisenbahnbundesamt erarbeitet. Kartiert wurden Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Bünde war danach durch die Haupteisenbahnstrecke Löhne-Osnabrück betroffen. Die Vorlage der Lärmkarten durch das Eisenbahnbundesamt erfolgte Ende 2014. Ab dem 01.01.2015 lag die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung danach beim Eisenbahnbundesamt (EBA), die Gemeinden waren ab dem Zeitpunkt nicht mehr zuständig.

Die Beurteilung und die Analyse der Lärm- und Konfliktsituation hat die Stadt Bünde zu diesem Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit dem Büro RP Schalltechnik aus Osnabrück vorgenommen und darüber in der Sitzung des Planungsausschusses am 14. März 2013 berichtet. Als Ergebnis der Lärmkartierung ergab sich, dass die Stadt Bünde einen Lärmaktionsplan Stufe 2 aufzustellen musste.
Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen einer Bürgerversammlung am 21. Mai 2013 und der anschließenden Offenlage beteiligen. Anregungen, die bis zum 12. Juni 2013 eingebracht werden konnten, wurden im Lärmaktionsplan behandelt.
Die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans Stadt Bünde, Stufe 2 ist danach von dem Büro RP Schalltechnik Osnabrück erstellt worden. Dem Landesbetrieb Straßen.NRW, als Straßenbaulastträger der betroffenen Hauptverkehrsstraßen, wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans im Januar 2014 zur Stellungnahme vorgelegt.

Der Planungsausschuss der Stadt Bünde hat am 21. Mai 2014 den Lärmaktionsplan Stufe 2 beschlossen.

Stufe 3:

Mit der Stufe 3 wurde der bestehende Lärmaktionsplan aus Stufe 2 verwaltungsintern in Zusammenarbeit mit dem Büro RP Schalltechnik aus Osnabrück fortgeschrieben.
Der Zwischenbericht wurde am 05.07.2018 im öffentlichen Teil der Verkehrsausschusssitzung vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
In der Ratssitzung am 09.04.2019 /öffentlicher Teil wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe 3 beschlossen und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Von Lärm betroffene GrundstückseigentümerInnen wurde die Möglichkeit eingeräumt, Einwände und Anregungen bis zum 31.05.2016 zu äußern. Relevante Einwände wurden in den Entwurf aufgenommen.


Stufe 4:

Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten, wie Verkehrszählungen und Berechnungen beim Land NRW für den Lärmaktionsplan 4. Stufe wurden bis zum 30.06.2022 strategische Lärmkarten für

• die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr
• die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr

durch das LANUV NRW erarbeitet.

Das LANUV hat dazu die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die Lärmkartierung erhoben und vorbereitet und daraus ein Berechnungsmodell generiert. Die beteiligten Gemeinden konnten die ermittelten Daten mithilfe einer Webanwendung kontrollieren und ergänzen. Die durch die Gemeinden geprüften Daten wurden vom LANUV zwischenzeitlich in das Berechnungsmodell integriert und den Gemeinden in Form von Lärmkarten für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt.

Die neuen Lärmkarten der 4. Runde sind ab sofort im Umgebungslärmportal für die Öffentlichkeit freigeschaltet.
Bis zum 18.07.2024 sind anschließend durch die Kommunen Lärmaktionspläne zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten.

Für Lärmaktionsmaßnahmen an der Straße ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig, für die untersuchten Landesstraßen ist dies Straßen.NRW.
Eine Verpflichtung auf Umsetzung von Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist sieht das BImSchG nicht vor.

Unabhängig davon besteht weiterhin die Möglichkeit für betroffene GrundstückseigentümerInnen, passive Lärmschutzmaßnahmen fördern zu lassen.


Lärmaktionsplanung an Schienenwegen

Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. November

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag, den 20. November 2023 mit der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu wird eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Plattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Der Entwurf wird ebenfalls unter www.eba.bund.de/lap veröffentlicht.



Antrag passive Lärmschutzmaßnahmen

Für passive Lärmschutzmaßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen werden unter bestimmten Bedingungen 75% der Kosten für die Maßnahmen von Straßen.NRW übernommen.

Zur Orientierung nutzen Sie bitte die nebenstehenden Links.

Weitere Informationen, die Lärmkartierung und den Lärmaktionsplan Stufe 3 finden Sie nebenstehend ebenfalls als weiterführende Links und Dokumente.


28.09.2023
Alternativbild
Lärm macht krank. Er vermindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden, reduziert den Wert von Immobilien und die Einnahmen der Kommunen und verursacht in Deutschland jährlich Milliarden Euro Folgekosten. Weiterlesen



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