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28.09.2023

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Stadt Bünde

Lärm macht krank. Er vermindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden, reduziert den Wert von Immobilien und die Einnahmen der Kommunen und verursacht in Deutschland jährlich Milliarden Euro Folgekosten.

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat sich die EU bereits vor vielen Jahren des Themas „Lärm“ angenommen - mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG). In einem Turnus von 5 Jahren müssen die Kommunen hiernach entsprechend den Lärmkartierungen Lärmaktionspläne erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne überprüfen und ggf. überarbeiten. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Mit der im Jahr 2023 gestarteten Stufe 4 der Lärmaktionsplanung sind Länder und Kommunen aufgefordert, bis 18. Juli 2024 erneut die Lärmsituation in Ihrem Stadtgebiet zu analysieren. Die Pflicht besteht grundsätzlich für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrs-straßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Lärmkartierung ist ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Für Städte unter 100.000 Einwohner übernimmt das Land NRW die Kartierung der Lärmbelastung. Die neuen Lärmkarten für die Stadt Bünde sind kürzlich veröffentlicht worden. Die Lärmkartierung in Bünde stellt wie gesetzlich vorgeschrieben Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr dar.

Nähere Einzelheiten zu den Ergebnissen der Lärmkartierung können dem Dokument 2023-08-07-Bünde-PN22-140-01-Lärmkartierung-LAP-Runde4.pdf entnommen werden.

Ziel der Lärmaktionsplanung der Stadt Bünde ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Die frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des Lärmaktionsplanes. Zunächst geht es in der jetzt beginnenden ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung um die Abfrage der subjektiven Bewertung der Lärmbelastung und damit um folgende Fragestellungen:

  • Wo in der Stadt fühlen Sie sich besonders von Verkehrslärm beeinträchtigt?
  • Was trägt am meisten zu der entsprechenden Lärmbelastung bei?
  • Haben Sie Anregungen, wie der Lärm reduziert werden könnte?
  • Welche Bereiche in der Stadt empfinden Sie als besonders ruhig und erholsam?
  • Welche besonders ruhigen Gebiete sollten vor Zunahme von Lärm geschützt werden?

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung: https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung

Die Stadt Bünde hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie ebenfalls im rechten Teil der Seite einsehen.

Anregungen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 konnten die Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 01.10. bis zum 30. Oktober 2023 schriftlich oder per E-Mail an LAP@buende.de einreichen. 

Die Ergebnisse der Beteiligungen wurden gesammelt, ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen erfolgt ist. Die Anregungen müssen jedoch nicht zwingend in die Lärmaktionsplanung einfließen.

In der Zeit vom 18.03.2024 bis 15.04.2024 findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Träger öffentlicher Belange mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Sie haben folgende Möglichkeiten der Beteiligung:

Beteiligungsplattform Beteiligung.NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/Buende/beteiligung/themen)

Per E-Mail:  lap@buende.de

Alternativ können die entsprechenden Lärmkarten sowie der Entwurf des Lärmaktionsplans auch im Flur des 1. OG bei der Stadtverwaltung Bünde, Bahnhofstraße 13-15, 32257 eingesehen werden.

Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)


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