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Wohnen, Bauen
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Erschließung

Erschließung und Erschließungsvertrag                 
Ein wesentlicher Punkt für die Bebaubarkeit eines Grundstückes ist die gesicherte Erschließung, das heißt das Grundstück muss in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder mit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt daran anliegen.
Außerdem müssen die Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen benutzbar und die Abwasserbeseitigung entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet sein.
Die Herstellung der Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, diese kann die Erschließung aber auch über einen Erschließungsvertrag auf einen Dritten (zum Beispiel Bauträger) übertragen.

Erschließungsbeiträge
Wenn der Stadt Kosten im Zusammenhang mit einem Straßenausbau entstehen, müssen sich die betroffenen Anlieger (Grundstückseigentümer) mit einem Erschließungsbeitrag (erstmaliger Ausbau) oder einem Straßenausbaubeitrag (nachmaliger Ausbau) hieran beteiligen.

Tipp: Fragen Sie bei Kauf eines Baugrundstückes im Vorfeld danach, ob seitens der Stadt noch Beitragsansprüche (für "Straße" und "Kanal") bestehen oder in Kürze anfallen werden.

Anliegerbescheinigung Hier
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben verlangen die Kreditinstitute vom Bauherren zumeist eine sogenannte "Anliegerbescheinigung". Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob auf dem betreffenden Baugrundstück noch eine Beitragslast ruht bzw. in welcher Höhe mit Beitragsbelastungen künftig zu rechnen ist. 
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Grundstücksentwässerung
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Dichtheitsprüfung
Abwasserkanäle und -leitungen müssen dicht sein. Undichte Abwasserkanäle verschmutzen Grundwasser und Boden. Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer nachzuweisen. Auch Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Sie müssen zum Reinigen eingerichtet sein, sodass von Ihnen keine Gefährdung für Grundwasser und Boden ausgehen kann. Aus diesem Grunde sollte bei Neubauten auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Grundplatte verzichtet werden.
Die Dichtheitsprüfung ist für alle neuen Grundwasserleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, erforderlich. Um die Dichtheit sicherzustellen, müssen Abwasserleitungen nach Ihrer Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit geprüft werden. Die Kommunalbetriebe Bünde benötigen eine Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung.


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