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Beseitigung von Hundekot

Die Hundesteuer befreit Sie nicht von der Pflicht, den Kot Ihres Hundes zu entfernen.

Verunreinigungen durch Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen sind vom Hundehalter unverzüglich und schadlos zu beseitigen (§ 5 OVO Stadt Bünde). Sollten Sie diese Pflicht missachten, müssen Sie mit einem Bußgeld zu rechnen.

Hundekot gehört nicht auf landwirtschaftliche Flächen. Der Hundekot ist mit vielen Keimen und Parasiten belastet und ist daher nicht vergleichbar mit Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Substrat. Hundehaufen auf der Weide verunreinigen Gras, Heu und Silage. Beim Mäh- und Erntevorgang gelangt Hundekot in das Futter, dadurch werden Krankheitserreger auf Nutztiere übertragen.

Nehmen Sie Rücksicht auf die Landwirte und deren Tiere. Auch Nutztiere haben Anspruch auf sauberes Futter!

In der Stadt Bünde gibt es folgende Standorte für Hundekotbeutelspender:

  • Eschstraße, neben Uhren/Schmuck Kallmeter
  • Bahnhofstraße, Höhe Woolworth
  • 2 x Steinmeisterpark
  • 3 x Dustholzpark
  • Mühlenwiese/Gewinghausen

Kontakt

Frau Zander
Telefon: 05223 161-314
E-Mail oder Kontaktformular

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