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Kastrationspflicht für Katzen

Für Katzen besteht eine Kastrationspflicht.
§ 5 Absatz 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bünde (OVO) informiert zur Kastrationspflicht:
Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelgt wird.

Dokument anzeigen: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen  Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bünde (OVO)
Das Dokument enthält die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffenlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet Bünde als PDF-Datei.

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Der Kreis Herford informiert hier zur verantwortungsbewussten Haltung von Katzen und zur Kastrationspflicht.


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