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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Das Jugendamt, Fachbereich Eingliederungshilfe, kann Sie beraten und prüfen, ob Ihr Kind berechtigt ist, Eingliederungshilfe zu bekommen. Folgende Merkmale müssen für eine solche Leistung erfüllt sein:
1. Es lieg eine seelische Behinderung vor.
2. Durch diese seelische Behinderung kann Ihr Kind nur eingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen oder eine solche Beeinträchtigung droht mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII

Kontakt:


Telefon: 05223 161-446
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Raum: 223 (Bahnhofstraße 3)
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Offene Sprechstunde

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14:00-16:00 Uhr



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Stadt Bünde -Jugendamt
Bahnhofstraße 3
32257 Bünde
Telefon: 05223 161-0
Fax: 05223 161-399
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