Das Jugendamt, Fachbereich Eingliederungshilfe, kann Sie beraten und prüfen, ob Ihr Kind berechtigt ist, Eingliederungshilfe zu bekommen. Folgende Merkmale müssen für eine solche Leistung erfüllt sein:
1. Es lieg eine seelische Behinderung vor.
2. Durch diese seelische Behinderung kann Ihr Kind nur eingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen oder eine solche Beeinträchtigung droht mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII
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