Hilfsnavigation
Stadtporträt
Seiteninhalt

Die Gasanstalt wird ihrer Bestimmung übergeben

m Juli 1893 wurde das Grundstück, ein an der Bahn gelegenes Terrain, für die zu erbauende Gasanstalt, von der Stadt angekauft, welches zu der Firma Althage und Herbrechtsmeyer gehörte. Schon im kommenden Winter sollte die Gasanstalt in Betrieb genommen werden.

In der „Bünder Zeitung" vom 05.08.1893 ist zu lesen: „Die Ausführung des Baues der Gasanstalt ist dem Maurermeister Herrn Siekmann übertragen. Denjenigen Hausbesitzern, welche sich zur sofortigen Gasabnahme verpflichten, wird das Anschlussrohr bis zu den Häusern auf Kosten der Gasanstalt hergestellt."

Weiter heißt es am 02.09.1893:

„1. September / Die Arbeiten an der städtischen Gasanstalt werden mit Eifer betrieben. Am nächsten Montag wird mit der Legung der gußeisernen Straßen- und Zuleitungsrohre begonnen werden. Man hofft, die Anstalt im November in Betrieb zu setzen. Bezüglich des Gaspreises und der weiteren Bestimmungen verweisen wir auf die Bekanntmachung in der heutigen Nummer."

Bekanntmachung
Städtische Gasanstalt Bünde

In der heutigen Stadtverordneten-Sitzung sind die Gaspreise für die voraussichtlich im November diesen Jahres zur Eröffnung gelangende städtische Gasanstalt wie folgt festgesetzt:

a.) Leuchtgas:

18 Pfennig pro Kubikmeter beim Jahresverbrauch bis 3000 Kubikmeter
17,5 Pfennig   über 3000
17 Pfennig   6000
16,5 Pfennig   12000
16 Pfennig   18000


b.) Gas zu allen technischen Zwecken pro Kubikmeter 15 Pfennig

Die Gasuhren werden ausschließlich seitens der Gasanstalt geliefert und aufgestellt, desgleichen die Zuleitungsrohre bis zu den Gasuhren inklusive Haupthähnen. Die Gasanstalt liefert die erforderlichen Gasuhren auf Wunsch mietweise und übernimmt dabei alle Reparaturen, welche bei ordnungsmäßigem Gebrauche nötig werden sollten.

Dafür zahlt der Konsument eine monatliche Miete, die für einen

3                 flammigen Gasmesser monatlich 30 Pfennig
5   40 Pfennig
10   50 Pennig
20   65 Pfennig
30   80 Pfennig
50   1,10 Mark


beträgt und allmonatlich mit dem Gasbetrage erhoben wird. Der Ankauf der Gasmesser ist zu jeder Zeit zum Selbstkostenpreise gestattet und wird in solchem Falle die Hälfte der inzwischen gezahlten Mietsbeiträge vom Kaufpreise in Abzug gebracht. Mit der Verlegung der gußeisernen Straßen- und Zuleitungsröhren soll am Montag, den 4. September, begonnen werden. Damit die Anschlußfanconstücke gleichzeitig auch für die Zuleitungen zu den einzelnen Häusern ohne Mehrkosten eingelegt werden können, ist es wünschenswert, daß die Anmeldungen für die
Hausanschlüsse sobald als möglich im Amtsbüreau erfolgen. Denjenigen Einwohnern, welche Gasanschlüsse bis zum 10. September anmelden, sollen die Zuleitungsröhren bis zur Straßengrenze gratis auf Kosten der Gasanstalt gelegt werden. Auf Wunsch der Gaskonsumenten werden auch die inneren Leitungen und Einrichtungen durch die Gasanstalt hergestellt und den Konsumenten Gelegenheit gegeben werden, die Einrichtungskosten erst innerhalb zweier Jahre durch monatliche Ratenzahlungen an die Gasanstalt allmälig abzutragen. Die näheren Bedingungen sowie Anmeldungs- und Vertragsformulare sind im Amtsbüreau in Empfang zu nehmen

Bünde, den 31. August 1893
Der Amtmann
von Schütz

Kontakt

Stadt Bünde -Stadtarchiv
Eschstraße 50
32257 Bünde
Telefon: 05223 161-660
E-Mail oder Kontaktformular

Logo_Kommunen_für_biologische_Vielfalt      Familienfreundliches Unternehmen 2023     Logo_INQA_Praedikat_Siegel_2021_2023