Am 03.12.2009 ist die Europäische Verordnung - VO (EG) - Nr. 1370/2007 über öffentliche Personennahverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. Danach muss jeder Aufgabenträger den Transparenzerfordernissen dieser Verordnung genügen und jährlich einen Gesamtbericht für den ÖPNV aus seinem Zuständigkeitsbereich veröffentlichen.