Personenkreis nach § 72 BSHG von 21 - 30 Jahren. Männer und Frauen (Obdachlose, Haftentlassene, Suchtgefährdete, etc.).
Montags und mittwochs bis freitags von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr.
Personenkreis nach § 72 BSHG von 21 - 30 Jahren. Männer und Frauen (Obdachlose, Haftentlassene, Suchtgefährdete, etc.).
Wohnen mit Betreuung, Einzel- und Gruppengespräche, Begleitung bei Behördengängen, Entwicklung eines Hilfeplans, Hilfe bei persönlichen Schwierigkeiten.