Lärmbelästigung durch Rasenmäher
Rasenmäher und andere maschinell betriebene Gartengeräte können in der Nachbarschaft schnell zu Unfrieden führen, wenn sie tatsächlich oder vermeintlich zu den falschen Zeiten betrieben werden. In der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ sind die erlaubten Betriebszeiten festgelegt.
Danach dürfen
z. B. Rasenmäher in Wohngebieten in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Eine allgemeine Mittagsruhe gibt es hier nicht. Nur für besonders lärmintensive Freischneider und Grastrimmer (mit Verbrennungsmotor) und für Laubbläser und Laubsammler gelten weiter eingeschränkte Betriebszeiten: werktags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17.00 Uhr.
Neben diesen Regelungen für Wohngebiete gibt es noch die allgemeine Nachtruhe, wonach in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr ganz allgemein alle Tätigkeiten zu vermeiden sind, die die Nachtruhe stören.