Welchen Familiennamen bekommt das Kind?
Sie führen einen gemeinsamen EhenamenWenn Sie
verheiratet sind und zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt auch Ihr Baby diesen Ehenamen zum Geburtsnamen.
Sie führen keinen gemeinsamen Familiennamen (gemeinsames Sorgerecht)Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder wenn Sie als
unverheiratete Eltern aufgrund einer offiziellen Erklärung nach Anerkennung der Vaterschaft das
Sorgerecht gemeinsam für Ihr Kind ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Kind den Familienamen des Vaters
oder den der Mutter erhalten soll.
Den Namen den in solch einem Fall Ihr erstes Kind führt, führen künftig auch alle weiteren Kinder (Bindungswirkung).
Nicht miteinander verheiratete Eltern ohne gemeinsames SorgerechtWenn Sie als Mutter
nicht verheiratet sind und
das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, erhält Ihr Kind automatisch den Familiennamen, den Sie selbst zum Zeitpunkt der Geburt führen.
Als allein sorgeberechtigte Mutter können Sie jedoch auch veranlassen, dass das Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Vaters bekommt. Dazu ist es erforderlich, dass der Vater die Vaterschaft wirksam anerkennt und Sie beide beim Standesamt eine Erklärung zur Namenserteilung abgeben.
Wenn Sie
später mit dem Vater des Kindes ein
gemeinsames Sorgerecht begründen - entweder indem Sie beide heiraten oder indem Sie eine entsprechende Sorgerechtserklärung abgeben - können Sie innerhalb von drei Monaten den Geburtsnamen des Kindes noch einmal neu bestimmen (Namensbestimmung).
Bei Eltern mit ausländischen Staatsangehörigkeiten gelten manchmal andere Vorschriften. Wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte, setzen Sie sich am besten persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir alles Weitere besprechen können.
Sie haben noch Fragen? Das Standesamt hilft gerne weiter.