Wer gibt dem Kind einen Vornamen?
Wenn Sie miteinander verheiratet sind oder das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam ausüben (durch vorherige Erklärung beim Jugendamt), legen Sie die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest. Dafür reicht eine einfache, formlose Erklärung.
Wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht oder vereinbart ist, hat die Mutter des Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht. Dann bestimmt sie auch allein den/die Vornamen ihres Kindes. An der Vornamensgebung lässt sich später - auch wenn der Vater inzwischen die Vaterschaft anerkannt hat und ein gemeinsames Sorgerecht eingerichtet wurde - nichts mehr verändern: die Vornamen stehen mit der ersten Festlegung für alle Zeiten fest.