m Juli 1893 wurde das Grundstück, ein an der Bahn gelegenes Terrain, für die zu erbauende Gasanstalt, von der Stadt angekauft, welches zu der Firma Althage und Herbrechtsmeyer gehörte. Schon im kommenden Winter sollte die Gasanstalt in Betrieb genommen werden.
In der „Bünder Zeitung" vom 05.08.1893 ist zu lesen: „Die Ausführung des Baues der Gasanstalt ist dem Maurermeister Herrn Siekmann übertragen. Denjenigen Hausbesitzern, welche sich zur sofortigen Gasabnahme verpflichten, wird das Anschlussrohr bis zu den Häusern auf Kosten der Gasanstalt hergestellt."
Weiter heißt es am 02.09.1893:
„1. September / Die Arbeiten an der städtischen Gasanstalt werden mit Eifer betrieben. Am nächsten Montag wird mit der Legung der gußeisernen Straßen- und Zuleitungsrohre begonnen werden. Man hofft, die Anstalt im November in Betrieb zu setzen. Bezüglich des Gaspreises und der weiteren Bestimmungen verweisen wir auf die Bekanntmachung in der heutigen Nummer."
Bekanntmachung
Städtische Gasanstalt Bünde
In der heutigen Stadtverordneten-Sitzung sind die Gaspreise für die voraussichtlich im November diesen Jahres zur Eröffnung gelangende städtische Gasanstalt wie folgt festgesetzt:
a.) Leuchtgas:
18 Pfennig | pro Kubikmeter beim Jahresverbrauch bis | 3000 Kubikmeter |
17,5 Pfennig | über 3000 | |
17 Pfennig | 6000 | |
16,5 Pfennig | 12000 | |
16 Pfennig | 18000 |
b.) Gas zu allen technischen Zwecken pro Kubikmeter 15 Pfennig
Die Gasuhren werden ausschließlich seitens der Gasanstalt geliefert und aufgestellt, desgleichen die Zuleitungsrohre bis zu den Gasuhren inklusive Haupthähnen. Die Gasanstalt liefert die erforderlichen Gasuhren auf Wunsch mietweise und übernimmt dabei alle Reparaturen, welche bei ordnungsmäßigem Gebrauche nötig werden sollten.
Dafür zahlt der Konsument eine monatliche Miete, die für einen
3 | flammigen Gasmesser monatlich | 30 Pfennig |
5 | 40 Pfennig | |
10 | 50 Pennig | |
20 | 65 Pfennig | |
30 | 80 Pfennig | |
50 | 1,10 Mark |
beträgt und allmonatlich mit dem Gasbetrage erhoben wird. Der Ankauf der Gasmesser ist zu jeder Zeit zum Selbstkostenpreise gestattet und wird in solchem Falle die Hälfte der inzwischen gezahlten Mietsbeiträge vom Kaufpreise in Abzug gebracht. Mit der Verlegung der gußeisernen Straßen- und Zuleitungsröhren soll am Montag, den 4. September, begonnen werden. Damit die Anschlußfanconstücke gleichzeitig auch für die Zuleitungen zu den einzelnen Häusern ohne Mehrkosten eingelegt werden können, ist es wünschenswert, daß die Anmeldungen für die
Hausanschlüsse sobald als möglich im Amtsbüreau erfolgen. Denjenigen Einwohnern, welche Gasanschlüsse bis zum 10. September anmelden, sollen die Zuleitungsröhren bis zur Straßengrenze gratis auf Kosten der Gasanstalt gelegt werden. Auf Wunsch der Gaskonsumenten werden auch die inneren Leitungen und Einrichtungen durch die Gasanstalt hergestellt und den Konsumenten Gelegenheit gegeben werden, die Einrichtungskosten erst innerhalb zweier Jahre durch monatliche Ratenzahlungen an die Gasanstalt allmälig abzutragen. Die näheren Bedingungen sowie Anmeldungs- und Vertragsformulare sind im Amtsbüreau in Empfang zu nehmen
Bünde, den 31. August 1893
Der Amtmann
von Schütz