Bereits vor 1285 waren die lippischen Edelherren im Besitz der Bünde unmittelbar berührenden Vogtei über das Kloster Quernheim und als Herren der Dünner Mark. In vielen Urkunden ist einwandfrei bezeugt, dass die lippischen Edelherren in Bünde und der näheren Umgebung die Blutgerichtsbarkeit, dass heißt die höchste Gerichtsbarkeit, besessen und ausgeübt haben. Es ist ihnen nie verliehen worden, und sie haben es gehalten gegen das angestammte Gogericht, das im Besitz des Osnabrücker Bischofs war. Diese Tatsache allein sollte beweisen, dass sie es selbstherrlich entwickelt bzw. gesetzt haben. Eine gewisse Handhabe hierzu kann ihnen die Quernheimer Vogtei gegeben haben, denn ihr waren viele Höfe des Kirchspiels Bünde unterworfen.
Das Kirchspiel Bünde wurde in zwei Teile zerschnitten. Ein jahrelanger Streit um die Landeshoheit im Elseraum war damit entschieden. Das lippische Amt Quernheim-Bünde verschwand von der politischen Karte Westfalens. Das ravensbergische „Amt Limberg“ und das mindische „Amt Reineberg“ sind die politischen Gebilde der neuen Ordnung.