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Freischneiden des Verkehrsraumes an Geh- und Radwegen
Bäume, Hecken und Gartenpflanzen dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen

Häufig bei der Stadt eingehende Beschwerden beziehen sich auf in Gehwege oder Radwege hineinragende, teils sogar mit Dornen besetzte Äste und Zweige. Diese engen den Verkehrsraum ein und behindern an Kreuzungen die Sicht auf Verkehrszeichen, Hinweisschilder und Vorfahrtstraßen.

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt Bünde gehalten, Mängel der beschriebenen Art durch die Anlieger beseitigen zu lassen. Die Stadt Bünde weist daher auf die Notwendigkeit des Freihaltens der Verkehrsräume hin und bittet die Anlieger, bei an den Geh- und Radwegen bzw. Randstreifen angrenzenden Hecken, Sträuchern und Bäumen einen rechtzeitigen Rückschnitt durchzuführen.

Für Fragen und Auskünfte steht die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 161-344 zur Verfügung.


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