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26.03.2024

Erneute Zählerablesung für Gas und Wärme

Ab 1. April 2024 wird die Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen wieder auf den ursprünglichen Satz von 19 Prozent zurückgesetzt. Die Anpassung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer betrifft auch die Kundinnen und Kunden der Energie- und Wasserversorgung Bünde (EWB). Aus diesem Grund führt der Energieversorger eine neue Zählerablesung in den Haushalten durch.

Im Oktober 2022 trat das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ der Bundesregierung in Kraft. Zum 31. März 2024 endet dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz. Ab dem 1. April 2024 werden die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über das Wärmenetz wieder mit einem Satz von 19 Prozent abgerechnet. „Um eine korrekte und gerechte Abrechnung sicherzustellen, müssen wir noch einmal die Zähler unserer Kundinnen und Kunden ablesen. Nur so können wir im ersten Quartal 2024 eine Umsatzsteuer von 7 Prozent gewährleisten“, erklärt EWB-Geschäftsführerin Dr. Marion Kapsa. Betroffen sind alle Haushalte, die Gas und Wärme von der EWB beziehen – Wasser und Strom sind davon ausgeschlossen.

Die Erdgaskunden erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben mit der Bitte, den Gas-Zählerstand am 31. März 2024 wie gewohnt selbst abzulesen. Möglich ist die Übermittlung schnell und einfach im EWB-Kundenportal, online über die Website oder durch Rücksendung der Ablesekarte.

Bei den Wärmekunden wird eine Ablesung durch EWB-Mitarbeiter durchgeführt. Diese erfolgt nach dem 31.03.2024 und kann sich bis zum Jahresende erstrecken. Der Wärmezähler speichert die Zählerstände zum 31.03.2024 und wird von EWB-Mitarbeitern später ausgelesen.

„Wir danken unseren Kundinnen und Kunden für die Kooperation und ihr Verständnis“, betont Dr. Marion Kapsa. 


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